06.02.2008, 21:13
Hallo, ich bin neu hier und bitte euch, eure Erfahrungen zu folgendem mitzuteilen:
Anwendung des TV-N Bayern § 23 Abs. 11 und § 23 Abs. 12
Mein Arbeitgeber wendet diese Vorschriften folgendermaßen an:
Er addiert meine einzelnen Krankheitstage im Zeitraum 01.07.2004 bis 30.06.2007 auf. Da dies zusammengerechnet mehr als 26 Wochen sind zahlt er die persönliche Besitzstandszulage für den Einmannfahrerzuschlag und den Mindestsicherungsbetrag für den Fahrdienstzuschlag ab 01.07.2007 nicht mehr. Das ist eine monatliche Einkommensminderung von 506,--€.
Wie verhalten sich eure kommunalen Arbeitgeber diesbezüglich?
Viele Grüße vom Stadtbus.
Anwendung des TV-N Bayern § 23 Abs. 11 und § 23 Abs. 12
Mein Arbeitgeber wendet diese Vorschriften folgendermaßen an:
Er addiert meine einzelnen Krankheitstage im Zeitraum 01.07.2004 bis 30.06.2007 auf. Da dies zusammengerechnet mehr als 26 Wochen sind zahlt er die persönliche Besitzstandszulage für den Einmannfahrerzuschlag und den Mindestsicherungsbetrag für den Fahrdienstzuschlag ab 01.07.2007 nicht mehr. Das ist eine monatliche Einkommensminderung von 506,--€.
Wie verhalten sich eure kommunalen Arbeitgeber diesbezüglich?
Viele Grüße vom Stadtbus.