Hallo zusammen,
Hat der TV N auch einen Vl Anspruch?
Welches Bundesland? Es gibt nicht den einen TV-N, sondern meines Wissens hat jedes Bundesland einen eigenen Tarifvertrag Nahverkehr.
Es würde mich aber sehr wundern, wenn in einem dieser Tarifverträge kein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ausgewiesen wäre.
Siehe zum Beispiel für NRW Auszug aus dem Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV–NW):
§ 18 Besondere Zahlungen
(2) Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung erhalten vollbeschäftigte AN mindestens 6,65 Euro je Monat. Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem der AN dem Arbeitgeber die erforderlichen Angaben mitteilt, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres. Die Zahlung erfolgt nur für Kalendermonate, für die Arbeitsentgelt, Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Krankengeldzuschuss zustehen. Für Zeiten, für die Krankengeldzuschuss zusteht, ist die vermögenswirksame Leistung Teil des Krankengeldzuschusses. Die vermögenswirksame Leistung ist nicht zusatzversorgungspflichtig.