TV-V Eingruppierung Kraftwerker
#1

Hallo,

ich hoffe mir kann hier mit folgenden Anliegen weiter geholfen werden.

Im TV-V steht in der Anlage 1
Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben.
Entgeltgruppe 7
7.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6.1, die Tätigkeiten ausüben, die besondere Spezialkenntnisse erfordern
sowie
7.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fach-kenntnisse und selbständige Leistungen erfordern
sowie
7.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entspre-chende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Beispiele:
7.4.5 An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

und in der
Entgeltgruppe 8
8.1 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Maß ihrer Verantwortung er-heblich aus der Entgeltgruppe 7.1 herausheben
sowie
8.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche, umfassende Fach-kenntnisse und selbständige Leistungen erfordern
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.)
sowie
8.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entspre-chende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Beispiele:
8.4.2 An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

Einziger Unterschied ist hier die angegebene Grenze der Leistung von mehr als 100 MW.
Allerdings wird nicht erläutert ob es sich bei der Grenze um thermische Leistung oder elektrische Leistung geht.

Kann jemand dazu was sagen, und eventuell Urteile nennen?

Danke im vorraus
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#2

Das würde mich auch mal interessieren. Da unsere Firma uns in die EG 7 drücken möchte.
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#3

Bei den verlangten 100 MW handelt es sich um elektrische Energie.
Die andere Seite wird immer versuchen, es auf die thermischen MW zu forcieren.
Ist aber inhaltlich falsch.
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#4

Gibt es denn ein Urteil dazu?
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#5

Bei einem Bekannten haben sie nach einer freundlichen Anfrage seines Anwalts, wie das zu verstehen ist mit den 100 MW automatisch jedem Kraftwerker freiwillig die Lohngruppe 8 bezahlt.
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