13.08.2018, 13:42
Hallo Forumsmitglieder,
ich habe folgende Frage zur Entgeldstufe 11 bzw. 12 des TV-Entgeltgruppe 11 und hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
Hintergrund ist der, dass ich eine Stellenausschreibung gefunden habe, die die EG 11 hat.
Laut Tarifvertrag sind die Voraussetzung für die EG 11:
"Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten"
und für die EG 12:
"Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten"
Da sonst kein Unterschied zwischen EG 11 und 12 beschrieben ist, als die einjähriger einschlägiger Berufsausübung; heißt dass jetzt, dass man die EG 12 automatisch nach dem einen Jahr im einschlägigen Arbeitsumfeld erhält?
Ich bin gespannt auf eure Antwort(en) und hoffe natürlich auf das Beste
BG
Michael
ich habe folgende Frage zur Entgeldstufe 11 bzw. 12 des TV-Entgeltgruppe 11 und hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
Hintergrund ist der, dass ich eine Stellenausschreibung gefunden habe, die die EG 11 hat.
Laut Tarifvertrag sind die Voraussetzung für die EG 11:
"Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten"
und für die EG 12:
"Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten"
Da sonst kein Unterschied zwischen EG 11 und 12 beschrieben ist, als die einjähriger einschlägiger Berufsausübung; heißt dass jetzt, dass man die EG 12 automatisch nach dem einen Jahr im einschlägigen Arbeitsumfeld erhält?
Ich bin gespannt auf eure Antwort(en) und hoffe natürlich auf das Beste
BG
Michael