Tariferhöhungen bei Minijobbern
#1

Hallo, ich bin Reinigungskraft in einem öffentlichen Kindergarten auf Minijob-Basis. (Bayern)
Aufgrund der Tariferhöhung zum 1. Januar 2020 stünde mir eigentlich mehr Geld zu.
Das Problem: mein Arbeitgeber, also die Gemeinde, behauptet mir stünde keine Lohnerhöhung zu, weil ich dann über die 450 Euro als Minijobberin kommen würde. Muss nun die Gemeinde dafür sorgen, dass ich statt der Lohnerhöhung eine geringere Arbeitszeit ableisten muss?
Oder wie lässt sich das Problem anders lösen?
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#2

Was steht im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit, Bezahlung und Anwendung des Tarifvertrags?
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#3

Dazu steht nichts klares drin, aber als Angestellte im Öffentlichen Dienst bin ich ja wohl grundsätzlich gleichgestellt.
Die Frage ist, was das für mich bei einer Tariferhöhung bedeutet.
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#4

Der TVöD findet nur Anwendung wenn es im Arbeitsvertrag steht oder wenn der Arbeitgeber Mitglied im VKA ist und der Arbeitnehmer in einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft ist.
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#5

Gast schrieb:Dazu steht nichts klares drin, aber als Angestellte im Öffentlichen Dienst bin ich ja wohl grundsätzlich gleichgestellt.
Die Frage ist, was das für mich bei einer Tariferhöhung bedeutet.
Sofern im Arbeitsvertrag auf den TVöD verwiesen wird nimmst du an den Tariferhöhungen teil. Dann werden deine wöchentlichen Arbeitsstunden neu berechnet und dementsprechend reduziert. Du hast als geringfügig Beschäftigte die selben Rechte wie die Vollzeitbeschäftigten, eben nur anteilmäßig.
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