Technischer Betriebsleiter EG
#1

Hallo, bin Betriebsleiter bei den Stadtwerken als Eigenbetrieb mit 34 Mitarbeitern in den unterschiedlichsten Berufen seit 2,5 Jahren. Die EG ist zur Zeit 9B. Beim Vorstellungsgespräch hatte man auf mein nachfragen, ob man die EG 10 erreichen kann, gesagt ja, die Möglichkeit besteht.
Habe es nicht schriftlich. 
Wie ist die Bezahlung generell als Betriebsleiter?
Kann ich mich auf die mündliche Aussage berufen ?
Wie soll ich den Antrag stellen auf Höhergruppierung ?
Zitieren
#2

Die Entgeltgruppe 9b TVöD ist für einen Betriebsleiter mit 34 Mitarbeitern sehr sehr gering. Welchen Abschluss hast Du denn? Ingenieur?

Hier findest Du die Voraussetzungen für E 10: Tätigkeitsmerkmale E 10 TVöD 

Nach TV-V wäre dies meines Erachtens eine Entgeltgruppe 12 oder 13. Das heißt für Dich, dass Du Dich auf entsprechende TV-V-Stellen bewerben solltest. Du kannst einen richtigen Gehaltssprung machen...
Zitieren
#3

(25.12.2020, 12:28)Gast schrieb:  Die Entgeltgruppe 9b TVöD ist für einen Betriebsleiter mit 34 Mitarbeitern sehr sehr gering. Welchen Abschluss hat Du denn? Ingenieur?

Hier findest Du die Voraussetzungen für E 10: Tätigkeitsmerkmale E 10 TVöD 

Nach TV-V wäre dies meines Erachtens eine Entgeltgruppe 12 oder 13. Das heißt für Dich, dass Du Dich auf entsprechende Stellen bewerben solltest. Du kannst einen richtigen Gehaltssprung machen...

Es spricht hier ja nichts für die Anwendung des TV-V. Auch dort kann ein Betriebsleiter (je nach Aufgaben) deutlich unter E12/13 sein.
Zitieren
#4

"Wie ist die Bezahlung generell als Betriebsleiter?"
Das hängt ab von den übertragenen Aufgaben und ggf. vom Tarifvertrag.

"Kann ich mich auf die mündliche Aussage berufen ?"
Ja, aber die Zusage ist ja nicht, dass du zum Zeitpunkt X die Eingruppierung Y bekommst. Es wurde ja auch die über die Voraussetzung gesprochen. Z.B. welche anderen Aufgaben dafür nötig sind.

"Wie soll ich den Antrag stellen auf Höhergruppierung ?"
Warum einen Antrag stellen. Du solltest mit deinem Vorgesetzten darüber sprechen höherwertige Aufgaben zu bekommen oder dich auf höherwertige Stellenausschreibungen bewerben.

Soweit du davon ausgehst, dass die aktuelle Annahme über die Eingruppierung falsch ist und du tatsächlich höher eingruppiert bist wäre halt zu schauen wie sich dies begründet. Wie ist denn die genaue Annahme zur Eingruppierung (Abschnitt Entgeltordnung, Entgeltgruppe und Fallgruppe)?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers