Teildienstfähigkeit und Vertretungsstunden
#1

Hallo,
ich bin Lehrerin an einem Gymnasium in Schleswig-Holstein und aus gesundheitlichen Gründen letztes Jahr von der Amtsärztin teildienstfähig geschrieben worden. Dabei sind 21 Stunden festgelegt worden. Darf ich über dieses Maß hinaus Vertretungsstunden machen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
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#2

Ich finde keine Regelung, die das ausschließt.

Natürlich muss die Fürsorgepflicht beachtet werden. Vertretungsstunden sollten daher nur in einem Maße anfallen, die Deiner eingeschränkten Dienstfähigkeit entspricht.

Denkbar wäre noch, das die Amtsärztin in ihrem Gutachten zur Dienstunfähigkeit auf die Leistung von Vertretungsstunden eingegangen ist und diese z.B. ausgeschlossen hat. Das wäre dann vom Dienstherrn zu beachten.
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