Teilnahme Vertrauensperson an Personalgesprächen
#1

Hallo Mitstreiter,

hat ein Mitarbeiter (PersVG Brandenburg) ein grundsätzliches Recht auf Begleitung einer Vertrauensperson ihrer/seiner Wahl zu Personalgesprächen?
Wir können leider, was uns betrifft, keine generelle Regelung dazu finden, nur sehr individuelle Urteile und davon auch nicht wirklich viele.
Derzeit sieht es bei uns wie folgt aus: die AG Seite ist der Ansicht, dass sie festlegt, wer an einem Personalgespräch teilnimmt, der Mitarbeiter hat KEIN Recht auf Beteiligung einer Vertrauensperson ihrer/seiner Wahl.
Tatsächlich ist es aber so, dass ich als Vorsitzende oder mein Vertreter vom AG zu fast jedem Personalgespräch eingeladen werden und dann natürlich auch teilnehmen.
Nach unseren Recherchen stehen wir damit sogar schon recht gut da…?

Wenn nun aber der Mitarbeiter sagt, er möchte nicht mich (aus welchen Gründen auch immer) sondern eine Person seiner Wahl mitnehmen, darf er das?
Die AG Seite ist aber dagegen, weil sie ja schließlich einen der freigestellten PR Mitglieder als Interessenvertretung des Mitarbeiters hinzuziehen, ist das richtig?

Gibt es hinsichtlich des PersVG Bbg oder andere Vorschriften eine generelle Regelung, dass Mitarbeiter das Recht haben zu JEDEM Personalgespräch eine Vertrauensperson IHRER WAHL (nicht zwingend PR) mitzunehmen?


Mit kollegialen Grüßen und bestem Dank für Eure Antworten…
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#2

Weshalb sollte das nicht möglich sein? Die Kollegin/Der Kollege könnte doch auch gewerkschaftlich organisiert sein und insoweit einen Rechtsbeistand der Gewerkschaft ins Boot holen. Je nachdem, um was es geht, wird man hier abwägen müssen. Sollte es darauf hinauslaufen, dass die Behördenleitung die Kollegin/den Kollegen massiv anzugreifen droht, könnten beispielsweise nicht-organisierte Leute, ferner einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Ich habe größtes Verständnis für ein solches Verlangen. Grundsätzlich sollte bei jedem Gespräch dieser Art ein Personalratsmitglied bzw. die/der Vorsitzende des PR dabei sein. Glück auf:-) Haegar
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