Teilrente im TVöD-K
#1

Im Zuge einer Rentenberatung wurde mir nahegelegt, eine Teilrente von 99,99% zu beantragen und daneben weiterhin in Vollzeit zu arbeiten.
Ist das möglich, oder endet mein Arbeitsverhältnis durch den Bezug der Teilrente?
Zitieren
#2

Das Arbeitsverhältnis im TVöD endet (soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird) mit Erreichen der regulären Altersgrenze. Außer eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente hat der Bezug einer Rente keinen Einfluss auf das Arbeitsverhätnis.
Zitieren
#3

vielen Dank für die Info.

Mein Gehalt wird in Steuerklasse 3 berechnet - bleibt das auch bei Bezug der Teilrente so?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers