19.01.2023, 14:12
Ich arbeite bereits seit 2008 in Festeinstellung als Tontechniker in der Tonabteilung eines Stadttheaters. Eingruppiert bin ich in EG 4. Die Verwaltung sagt mir jedoch eine Höhergruppierung in die EG 5 sei nicht möglich. Wie kann das sein ? Danke im vorraus für die Antwort