17.06.2023, 23:34
Ich arbeite in einem Kindergarten des öffentlichen Dienstes. Zum 1.07.23 wird die Einrichtung im Zuge eines Trägerwechsels von den Johannitern übernommen. Jetzt gibt es Unklarheiten bezüglich des "Weihnachtsgeldes". Da wir am Stichtag, 1.Dezember, nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind weigert sich der alte Arbeitgeber uns anteilig das Weihnachtsgeld zu zahlen. Laut Tarifvertrag wäre dies wohl in Ordnung... Jedoch haben wir als Mitarbeiter weder gekündigt noch den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber gewünscht. Somit hatten wir keinerlei Einfluss darauf ein Weihnachtsgeld für 12 Kalendermonte zu erarbeiten obwohl wir ohne Unterbrechung in der selben Einrichtung arbeiten. Paragraph 613 besagt, dass den Mitarbeitern bei einem Betriebsübergang für die Dauer eines Jahres keinerlei Nachteile entstehen dürfen. Dies wäre hierdurch aber der Fall. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß wie die rechliche Lage in diesem Fall ist?