Trägerwechsel
#1

Hallo,
 
ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag (TVÖD) in einem Klinikum. Während meiner Anstellungszeit ist es zu einem Trägerwechsel gekommen (TVL). Mein aktueller Vertrag soll in einen unbefristeten Vertrag beim neuen Träger umgestellt werden.
Aktuell bin ich in Gruppe 9a Stufe 3 eingruppiert, durch den Vertragswechsel werde ich in Gruppe 8 Stufe 3 eingruppiert. Dies würde einem Gehaltsverlust von fast 200 € entsprechen, ist das so rechtens?
 
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#2

Grundsätzlich ja. Natürlich musst du das Vertragsangebot nicht annehmen. Dann gilt weiter dein bisheriger -befristeter- Arbeitsvertrag.
Du hast drei Möglichkeiten. Annahme des Angebotes. Dann gelten die Bedingungen im neuen Arbeitsvertrag. Verhandeln hinsichtlich der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. (Ggf. ist dann noch zu betrachten ob die Tätigkeitsmerkmale in TVöD und TV-L sich entsprechen oder unterscheiden und ob zukünftig geänderte Tätigkeiten übertragen werden sollen.) Du kannst das Angebot ablehnen und dann endet der bisherige Vertrag wie vorgesehen. Bis dahin gelten die Vertragsbedingungen.
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#3

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