Unterrichtspflichtzeit
#1

Für Lehrer im öffentlichen Dienst gibt es klare Regelungen zu Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden. Mich interessiert, ob diese Regelungen, insbesondere die Altersermäßigung, für Musiklehrer an kommunalen Musikschulen, ebenfalls Gültigkeit haben!
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#2

"Mich interessiert, ob diese Regelungen, insbesondere die Altersermäßigung, für Musiklehrer an kommunalen Musikschulen, ebenfalls Gültigkeit haben!"
Nein.
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#3

(24.09.2024, 09:14)Gast schrieb:  "Mich interessiert, ob diese Regelungen, insbesondere die Altersermäßigung, für Musiklehrer an kommunalen Musikschulen, ebenfalls Gültigkeit haben!"
Nein.
Weil? Eine Begründung wäre schon schön, auch wenn sie z.B. so lautet. "Lehrer an Musikschulen sind ja eh nix wert...."
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#4

Weil Musikschullehrer nicht unter den Regelungsbereich der genannten Regelung fallen. Im Regelfall greift nicht der TV-L sondern der TVöD. Soweit der TV-L greifen würde (wäre in den Stadtstaaten zu prüfen) greift zumindest § 44 TV-L nicht. Selbst wenn er greift würden die dabei in Bezug genommenen beamtenrechtlichen Regelungen wiederum Musikschullehrer nicht umfassen.
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