21.09.2018, 13:05
Hallo zusammen,
ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst muss sich doch an den formulierten Erwartungen in einer Stellenanzeige halten!? D. h., er kann nicht jemanden ausschließen, der zwar alle Muss-Kriterien erfüllt, aber die Soll-Kriterien nicht erfüllt, oder!?
Ich meine, ich hätte mal irgendwo ähnliches gelesen (Urteil eines LAG oder des BAGs), dass der Arbeitgeber sich an die Wortwahl in der Anzeige irgendwie messen lassen muss oder so ähnlich.
Sagt euch das was?
Dankeschön.
Liebe Grüße
ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst muss sich doch an den formulierten Erwartungen in einer Stellenanzeige halten!? D. h., er kann nicht jemanden ausschließen, der zwar alle Muss-Kriterien erfüllt, aber die Soll-Kriterien nicht erfüllt, oder!?
Ich meine, ich hätte mal irgendwo ähnliches gelesen (Urteil eines LAG oder des BAGs), dass der Arbeitgeber sich an die Wortwahl in der Anzeige irgendwie messen lassen muss oder so ähnlich.
Sagt euch das was?
Dankeschön.
Liebe Grüße