Unwissenheit
#1

Hallo, 

wir sind alle noch recht neu im Personalrat und mit vielen Dingen unwissend. 
Nun will unser Arbeitgeber per Dienst“Anweisung“ flexibles, mobiles Arbeiten anweisen. Und per Dienst“Anweisung“ Gleitzeitregelung. Wir sind der Meinung, dass es eine „Vereinbarung„ sein muss. 
Frage, wer kann uns da beraten? Wie machen wir das unter Umständen mit den Kosten? 
Wir haben nur 2 Mitglieder bei Verdi, aber da wurde auch nur telefonisch gesagt, wir sollen dies so nicht hinnehmen. Aber wir brauchen Unterstützung, damit man uns nichts unterjubelt. 
Danke!!!
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#2

Beides dürfte über Dienstvereinbarungen zu regeln sein und nicht einseitig durch den Arbeitgeber.

"Frage, wer kann uns da beraten?"
Erstmal Schulungen besuchen und nötige Fachliteratur beschaffen. Wenn tatsächlich eine externe Beratung nötig ist wären die Kosten von der Behörde zu tragen. Beides sind aber Themen, wo es Literatur und Musterregelungen gibt, mit der man es ganz gut ohne externe Beratung hinbekommen kann. Wenn di Dienststelle es tatsächlich einseitig anweist, sollte man der Dienststelle ankündigen, dass man klagen wird. Die ver.di Kollegen werden die nötigen Hinweise bekommen, was man bei der Beauftragung eines Anwalts beachten muss.
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#3

Danke, für die Antwort. Habe mich so gut es ging in das Thema eingearbeitet. Thema Schulung. Auf die Schnelle ist da nichts zu finden. Die Dienstanweisung soll ab sofort gültig sein… Also müssen wir jetzt schnell reagieren.
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#4

Diese beiden Themen ist nur mit dem PR über eine Dienstvereinbarung zu regeln, nicht einseitig über den Arbeitgeber/Dienststelle in Form einer Dienstanweisung.
Alle notwendigen Infos zur Entscheidungsfindung hat die Dienststelle zur Verfügung zu stellen, das Thema ist umfassend zu erörtern, Schulungen sollten wenn möglich besucht werden zum Thema Gleitzeit, TVöD, Mobile Arbeit und Dienstvereinbarungen. Sollte dies auf die Schnelle nicht möglich sein, verzögert sich die Einführung und Durchführung halt. Die Dienststelle weiß ja auch nicht erst seit gestern, dass sie das einführen will.....

Im Internet (oder auch bei Nachbargemeinden/-städten Smile ) gibt es Musterdienstvereinbarungen hierzu, an diesen kann man sich langhangeln und bedarfsgerecht anpassen.

Viel Erfolg und Durchhaltevermögen!
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#5

Hallo nochmal,

lasst euch nicht drängen. Gerade das Thema Mobile Arbeit ist äußerst umfangreich. Hier muss z.B. geklärt werden: Datenschutz, Haftung, Arbeitsschutz, Arbeitszeiterfassung etc.
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