Urlaub & Überstunden
#1

014 Hallo Forum,

leider finde ich keinen Beitrag zum Thema Urlaub bzw. zu meinen Anliegen.

Wir haben eine 39 Stundenwoche, wo in der Regel Freitags bis 13 Uhr gearbeitet wird (Gleitzeit). Im Erfassungsprogramm sind auch nur 5 Stunden hinterlegt (Freitags).

Nun zu meiner Frage:

Muss der verpflichtende 2 wöchige "Erholungsurlaub" tatsächlich mit Urlaubstagen genommen werden oder kann ich auch 4 Urlaubstage + 1 x Gleitzeitabbau für den Freitag beantragen? Hintergrund ist natürlich, dass ich die Urlaubstage sparen möchte und ich sehr viele Überstunden habe.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
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#2

Ich habe noch etwas vergessen...

Wie siehts es aus, wenn man über Feiertage den Erholungsurlaub nimmt (z. B. Ostern, Weihnachten etc.)? Dadurch würde man ja auch ein paar Tage sparen.
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#3

Es kommt darauf an ob tatsächlich verbindlich die Stunden zu 4*8,5 und zu 5 h auf die Tage verteilt sind. oder ob die 5 h halt z.B. nur die Mindeststunden im Rahmen Gleittag sind, aber grundsätzlich auch normale Arbeitstage am Freitag möglich sind. Wieviel Stunden werden denn bei Krankheit/Feiertagen gutgeschrieben bzw. um wieviel Stunden wird das Soll gekürzt bei Mo-Do, bei Freitag?
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#4

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Hört sich komisch an, aber bei uns ist nichts verbindlich. Wir können auch spontan einen Tag frei nehmen (über Gleitzeit) oder nach zwei Stunden nach hause gehen. Natürlich muss die Arbeit erledigt werden und mit den Kollegen abgestimmt werden.
Aber ja, es sind von Mo-Do 8,5 Std und Fr. 5 Std. hinterlegt

Bei Krankheit/ Feiertagen werden die oben aufgeführten Stunden gut geschrieben.

Beispiel: Krank/ Feiertag am Freitag - dann werden 5 Stunden gut geschrieben
Krank /Feiertag von Mo. - Do.: dann werden 8,5 Std gut geschrieben

Wäre nett, wenn ich nochmal eine Antwort erhalten könnte - auch bzgl. Urlaub und Feiertagen.
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#5

Wenn die Stunden sich formal so verteilen (und nicht nur virtuell) dann ist das auch der Maßstab bei Urlaub.

Kann man Versuchen so zu beantragen.

Allerdings könnte der Arbeitgeber die 4 Tage Urlaub 1 Tag Gleittag und dann wieder 4 Tage Urlaub ggf. mit Verweis auf § 7 Abs. 2 BUrlG ablehnen wollen. Zumindest wenn es überhand nimmt mit solchen Gestaltungen wird er ggf. die sehr flexiblen Vorgaben grundsätzlich zurückfahren.

Die Frage zu den Feiertagen ist mir nicht klar. Es spricht nichts dagegen über Ostern Urlaub zu nehmen. Dann braucht man nur für die Arbeitstage Urlaubstage und der Freitag als Feiertag natürlich nicht.

Wenn es keine zwingenden Gründe für die 5,5 h am Freitag gibt ist man als Arbeitgeber eigentlich besser beraten die Stunden gleichmäßig auf die Tage zu verteilen und dann halt die Gleitzeitregelungen zu ermöglichen. Dann hat man keine Probleme mit den Stunden bei Urlaub und Krankheit sowie Sollarbeitszeit bei Dienstreisen.
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