Auszahlung der geleisteten Überstunden
#1

Schönen guten Tag,

im Schulsekretariat fallen immer wieder zusätzliche (zum Tagesgeschäft) Arbeiten an. Dafür muss ich VORHER (ist aber nicht immer mgl., da unvorhersehbar) die genaue Zahl der Überstunden beim Ortsbürgermeister anmelden. Die Bezahlung wird allerdings zeitnah verweigert.
Wie lange ist es mir zumutbar darauf zu warten bzw. in welchem Zeitraum  MUSS bezahlt werden? Muss ich akzeptieren, dass die Überstunden übers Jahr gesammelt werden und erst am Ende des Jahres mit Jahresbonus etc. bezahlt werden (da fallen dann sehr hohe Steuerabzüge an!)?

Mit freundlichen Grüßen


P.S.: es sind  NUR  5,75 Wochenstd. vorgegeben bei ca. 100 Schülern
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#2

Geht es um Überstunden oder Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto?
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#3

Hallo,
danke für die Meldung.
Es gibt keine Gleitzeit. Arbeitsbeginn und Tage sind fest und die Stunden auf diese verteilt.
Bei zusätzlicher Arbeit ist dies "Mehrarbeit".

Die Bezahlung wurde zeitnah verweigert. Ich muss erst formlos Antrag zur Begleichung stellen(?)!
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#4

Hallo,

also hinsichtlich der Überstunden (nicht Mehrarbeit) kannst du gern einfach eine Zahl in den Raum stellen. Wenn diese Zahl zu gering war, dann fragst du, ob du weiterarbeiten sollst oder nicht Wink (hier auch intern geltende DV zur Regelung der Arbeitszeit beachten).

Der Anspruch auf Gehaltszahlungen ergibt sich grundsätzlich auf Grundlage deines Arbeitsvertrages (§ 611a BGB) UND hier nach deiner Leistungserbringungen (§ 614 BGB).
Insofern du dem TVöD-V unterliegst verweise ich ergänzend auch auf § 24 TVöD-V.
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