Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub? Und wie kann ich erfahren, welcher Stundenlohn mir eigentlich zusteht?
Beiträge: 437
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2011
Hallo,
geringfügig Beschäftigte haben denselben Anspruch wie Vollzeitbeschäftigte, eben nur anteilig. Sofern der TVöD einschlägig ist, stehen dir 6 Wochen Urlaub im Jahr zu.
Bis auf das anteilige gibt es keine (oder sollte es keine geben) Unterschiede für geringfügige zu Vollzeit.
Die Bezahlung richtet sich nach deiner Tätigkeit. Hier ist es auch so, du müsstest den selben Stundenlohn wie ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter erhalten.
Ok wo kann ich das mit der Bezahlung erfahren?
War in einer Schulbetreuung und zusätzlich als Busfahrerin eingesetzt
Beiträge: 437
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2011
Eigentlich müsste es dein Arbeitgeber wissen.
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Welcher Tarifvertrag TVöd-SuE oder TVöD-VKA?
da steht leider gar nichts drinnen. Ich habe dort aufgehört und jetzt soll ich laut Tvöd das Weihnachtsgeld zurückzahlen. Ich meinem Vertrag steht nichts vom Tvöd, nur AG AN, stundenlohn probezeit das wars. Nun hat es mich gewundert warum ich laut Tvöd was zurück zahlen aber ich habe ja auch keinen Urlaub Feiertage usw bekommen der würde mir ja dann auch laut Tvöd zustehen. Das widerspricht sich doch?!
Beiträge: 437
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2011
Es gibt kein zurückzahlen der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) beim TVöD.
Wer am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch darauf. Wenn das Arbeitsverhältnis am 2.12. endet bekommst du die Jahressonderzahlung anteilig für das Jahr.
Der Urlaub hätte dir nicht nur auf Grund des TVöD zugestanden. Du hättest auch gesetzlich einen Anspruch gehabt.
ok und kann ich da im Nachhinein noch was machen?
Es gibt ja auch die Tariferhöhungen alle paar Jahre, hätte ich die auch bekommen müssen?
Wie hoch ist denn dann der Mindestlohn im Tvöd?
Beiträge: 437
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2011
Entgeltgruppe 1 Stufe 2 sind 10,33 Euro
Sicher muss jeder Beschäftigte an den Tariferhöhungen teilnehmen, sofern im Arbeitsvertrag auf den TVöD verwiesen wurde.
Im Nachhinein kannst du da m. E. wenig machen. Da müsstest du einen Anwalt fragen.