Guten Tag, meine Frage: Ich arbeite als Krankenpfleger in einem städtischen Krankenhaus und werde regelmäßig damit konfrontiert, dass mein Arbeitgeber mich (wie ich finde) vorzeitig aus dem Urlaub zurück zitiert. Konkret: Ich habe 10 Urlaubstage mit WE ergeben das zwei Wochen und zusätzlich noch erarbeitete freie Tage im Anschluss. Zählen diese zum Urlaub dazu oder nicht? Vielen Dank
Was genau stand im Urlaubsantrag? Grundsätzlich deckt Urlaub bis Fr nicht das folgende Wochenende ab.
Wann wird der Schichtplan erstellt? Wird er nachträglich geändert oder erst nach Urlaubsantrag erstellt? Gibt es einen normalen Rhythmus für die Verteilung der Arbeit und die Wochenendschichten?
Danke für die Antwort,
also konkret sieht es so aus ich bin teilzeitbeschäftigt, was bedeutet, dass ich im Monat ca. 12-14 Dienste leiste unregelmäßig verteilt. Daraus ergibt sich immer eine längere Zeit freie Tage zwischen den Einsätzen. Also 3 Dienste 4 Frei, 6 Dienste 8 Tage Frei oder ähnlich. Der Dienstplan und Urlaubsplan / Urlaubsantrag wird 3 Monate im voraus erstellt. Nehmen wir einen Monat, in dem ich 12 Urlaubstage nehme. Jeder Dienst, den ich geleistet hätte, zählt als Urlaubstag, daraus ergeben sich auch die freien Tage. Laut Dienstplan wäre beispielsweise der Donnerstag der letzte Urlaubstag und anschließend Frei bis Dienstag. Kann der AG mich bereits am Freitag zum Dienst zitieren?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank
Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat? Der stimmt den Änderungen des Dienstplans so immer zu?
Eine Änderung des Dienstplans ist nicht ohne weiteres möglich und unterliegt der Mitbestimmung. Soweit die Änderung des Dienstplans rechtzeitig und korrekt erfolgt können solche freien Tage grundsätzlich verplant werden.