Hallo, bei einem zunächst auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag (Arbeit in einer Klinik) und Arbeit in Teilzeit (30 Stunden in der Woche) an 5 Tagen die Woche, wieviel Urlaubstage im Jahr sind das?
Welcher Tarifvertrag?
Wann beginnt das Arbeitsverhältnis?
Schichtarbeit, Schwerbehinderung etc.?
Der Urlaub nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst ist auf die 5-Tage-Woche bezogen, d.h. auch bei einer Teilztbeschäftigung, die an allen 5 Tagen in der Woche stattfindet, wird der Urlaub nicht gemindert. Der volle Urlaubsanpruch umfasst 30 Arbeitstage. Beim Abweichen von der 5 Tage-Woche ist dieser Anspruch umzurechnen.
Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz dagegen beträgt 24 Werktage (= 4 Wochen).