03.09.2024, 22:08
Ich bin bei einem freien Träger als Erzieherin beschäftigt und werde laut Arbeitsvertrag nach Paragraph 1 in die Entgeldgruppe S 8a des TVÖD SuE bezahlt.
Muss dieser Träger auch unbedingt die Urlaubsregelung des Öffentlichen Dienstes übernehmen, wenn dazu nichts im Arbeitsvertrag vermerkt ist ? Speziell geht es hier um meinen Urlaubsanspruch nach Renteneintritt nach dem 1.Juli. des Jahres.
Muss dieser Träger auch unbedingt die Urlaubsregelung des Öffentlichen Dienstes übernehmen, wenn dazu nichts im Arbeitsvertrag vermerkt ist ? Speziell geht es hier um meinen Urlaubsanspruch nach Renteneintritt nach dem 1.Juli. des Jahres.