29.07.2022, 14:03
Hallo,
mein volljähriges "Kind" beginnt ein duales Studium BA ÖD in einer Landeshauptstadt.
Im Vertrag werden nur 20 Urlaubstage ausgewiesen.
Darf das eine Kommune trotz Tarifvertrag nach BBiG vereinbaren?
Die Entlohnung richtet sich nach BBiG (wird direkt darauf hingewiesen).
Vorab Vielen Dank!
mein volljähriges "Kind" beginnt ein duales Studium BA ÖD in einer Landeshauptstadt.
Im Vertrag werden nur 20 Urlaubstage ausgewiesen.
Darf das eine Kommune trotz Tarifvertrag nach BBiG vereinbaren?
Die Entlohnung richtet sich nach BBiG (wird direkt darauf hingewiesen).
Vorab Vielen Dank!