Kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmer verpflichten, den kompletten Jahresurlaub zu planen und die Kollegen dann genau auf die geplanten Tage festsetzen? So dass ein Verschieben einzelner Tage nicht möglich wäre?
Das haben wir auch genau so in einer DV Urlaub mit dem Personalrat festgeschrieben. Der Urlaub ist grundsätzlich komplett zu verplanen.
Damit ist erstmal sicher, dass nicht im November alle mit jede Menge übrigen Urlaubstagen dastehen. Verschieben machen wir aber möglich, wenn es geht. Ich empfehle immer unklare Tage auf das Jahresende zu legen und bei Bedarf diese dann vorzuziehen.
Schlimmer ist immer, wenn Tage nicht genommen werden wollen und dann nach hinten verschoben werden. Geht sich am Jahresende meistens nicht aus.
Oh je, das wäre eine Horrorvorstellung. Ich weiß doch jetzt noch nicht meinen Urlaub nächstes Jahr.
Für eine derartige Regelung bräuchte es schon sehr zwingende betriebliche Gründe, die ich mir aber kaum konkret vorstellen kann. Es ist nachvollziehbar, dass bei "anspruchsvollen" Vertretungssituationen frühzeitig eine Absprache über begehrte Zeiten wie Ostern, Pfingsten oder Weihnachten erfolgen soll, aber ich kann mir keinen konkreten sachlichen Grund vorstellen, der die komplette frühzeitige Verplanung des Jahresurlaubs erforderlich macht.
Mal ganz konkret: Was spricht dagegen, dass ich spontan 1 Woche Urlaub nehme, wenn die Vertretung gesichert ist und keine zwingenden dienstlichen Termine anstehen? Wenn diese Frage nicht stichhaltig beantwortet werden kann, dürfte die Regelung hinfällig sein.
Außerdem mal praktisch: Wie soll ich mich jetzt auf feste Urlaubstermine für das nächste Jahr festlegen, wenn meine Partnerin noch keine Ahnung hat, wie sie nächstes Jahr Urlaub nehmen kann?
Mittels Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung kann unter Mitbestimmung des Personal- bzw. Betriebsrats eine solche Regelung getroffen werden. Auch die Festlegung des verbindlichen Plans unterliegt dann wieder der Mitbestimmung,
" So dass ein Verschieben einzelner Tage nicht möglich wäre?"
Für entsprechende Änderungen braucht es hinreichende Gründe und die tatsächliche Möglichkeit dies zu ermöglichen.