Urlaubssperre
#1

In unserem Bauhof der Stadt gilt per Dienstanweisung am 2. Januar jeden Jahres eine Urlaubssperre. Alle Bauhofmitarbeiter müssen anwesend sein um die Stadt vom Silvestermüll zu säubern. 
Ca. die Hälfte der Mitarbeiter haben keine schulpflichtigen Kinder, es wird aber pauschal angewiesen, dass alle Mitarbeiter anwesend sein müssen.
Ist dies nicht etwas übertrieben? Auch in Anbetracht, dass ab 3. Januar sowieso regulär wieder Arbeitszeit anliegt. Zu besonderen Anlässen säubern 4 bis 5 Mitarbeiter die Stadt auch am Wochenende, insbesondere Stellen in der Stadt, die relevant sind.
Ich weiß, dass es rechtlich keinen Anspruch auf Urlaub gibt, auch wenn man ein schulpflichtiges Kind hat. Wäre es aber möglich, bzw. wie würden die Chancen stehen über den Personalrat gegen diese Dienstanweisung vorzugehen?

Vielen Dank schon mal
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