Ich bin Pensionistin (Grunschullehrerin) und habe ein Angebot 10 Stunden an einer Schule in Bayern zu unterrichten. Ich weiß, wieviel ich brutto dazu verdienen darf ohne dass mein Ruhegehalt gekürzt wird. Ich finde keine Stelle, die mir sagen kann, wieviel ich brutto verdienen werde bei einem wöchentlichen Aufwand von 10 Stunden. Wer kann mir da weiterhelfen?
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Die Entgeltgruppe wird die gleiche sein wie bei allen anderen Grundschullehrern auch (A12). Dazu kommt dann noch die Erfahrungsstufen.
A12 ist keine Entgeltgruppe!
Ganz normales Teilzeitarbeitsverhältnis, tarifliche Grundlage für Eingruppierung ist der TV EntgO-L!
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(19.10.2023, 09:16)Gast schrieb: Ganz normales Teilzeitarbeitsverhältnis, tarifliche Grundlage für Eingruppierung ist der TV EntgO-L!
Wie kommst du auf die Eingruppierung nach TV?
Man ist doch Beamter in Pension.
Eine „Wiederbeschäftigung“ eines Beamten im Ruhestand ist nur auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages bzw. einer vertraglichen Vereinbarung möglich.