Gibt es eine Gegenüberstellung von Besoldungsgruppen zu Entgeltgruppen für den Bereich Kommunen in NRW?
Wofür bzw. mit welcher Intention? Es sind verschiedene Systeme, so dass es bei der Bewertung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Es gibt für den Zweck der Eingruppierung wo es auf die Eingruppierung des unterstellten Personal ankommt, eine Zuordnung im Tarifvertrag. Diese ist aber nur für den Zweck.
Das ist aber jeweils im Einzelfall. Die Bewertung einer konkreten Tätigkeit ergibt im Eingruppierungssystem nach TVöD ein bestimmtes Ergebnis und in der Dienstpostenbewertung ebenso.
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Genau das sind zwei komplett verschiedene Dinge:
Eingruppierung ist ein Recht das für Gewerkschaftsmitglieder sich aus dem Tarifvertrag ableitet und man eben den Rechtsanspruch hat auf die Bezahlung der Tätigkeit die man machen soll.
Die Besoldung hingen ist ein Rechtsanspruch, der sich da her ableitet, dass ein/eine Beamter/in den Rechtsanspruch auf angemessene Besoldung hat. Haushaltsrechtlich wird der Arbeitgeber verpflichtet die Personen so einzusetzen dass der Steuerzahler nach Möglichkeit die optimale Leistung bekommt.