04.07.2018, 10:17
Wie seht ihr das:
Beschäftigter führt Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber (wg. Eingruppierung).
Der Rechtsvertreter des Beschäftigten nimmt Verbindung mit dem zuständigen Personalrat auf.
Darf sich der Personalrat bzgl. Sachverhalt und rechtlicher Beurteilung gegenüber dem Rechtsanwalt äußern oder ist er hier in irgendeiner Form eingeschränkt bzgl. seiner Äußerungen?
Vielen Dank für jede Antwort!
Beschäftigter führt Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber (wg. Eingruppierung).
Der Rechtsvertreter des Beschäftigten nimmt Verbindung mit dem zuständigen Personalrat auf.
Darf sich der Personalrat bzgl. Sachverhalt und rechtlicher Beurteilung gegenüber dem Rechtsanwalt äußern oder ist er hier in irgendeiner Form eingeschränkt bzgl. seiner Äußerungen?
Vielen Dank für jede Antwort!