Guten Tag,
ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, bei uns in der Region wird ein Stadtwerk gegründet. Jetzt sollen wir mit rüber gehen und uns wurde Tv-V 7 genannt - ist das richtig oder könnt ihr mir sagen wo ihr so eingruppiert seid?
Ich würde Minimum 8 sagen aber bin gespannt auf eure Nachrichten.
E7 ist durchaus plausibel (bzw. schon recht hoch gegriffen). Könnte je nach Tätigkeit auch weniger sein. Zu beachten ist, dass die Entgeltgruppen im TV-V anders strukturiert sind als im TVöD. Die E7 TV-V liegt etwas unter dem Gehalt der E9a im Bereich VKA.
Deine Schätzung für E8 basiert tatsächlich auf den Eingruppierungsregelungen im TV-V?
Weshalb glaubst Du das dies die Voraussetzungen für die E8 erfüllt? Hast Du Dir die E5, E6, E7 und E8 im TV-V mal angeschaut?
Ja, habe ich mir angeschaut, wenn ich mein Gehalt jetzt angucke beziehungsweise vergleiche passt es zu 8, deswegen wollte ich gerne wissen, ob jemand vielleicht in 8 ist.
Die Frage des bisherigen Gehaltes ist nicht entscheidend für die Eingruppierung.
Basiert die bisherige Bezahlung auf einen Tarifvertrag?
Wie soll die Überführung zu den Stadtwerken passieren?
Ggf. kannst Du auch anstreben, dass die bisherige Regelung weiter gilt. Daneben falls es tatsächlich zur Eingruppierung nach Tv-V kommt unbedingt klären wie die Stufenzuordnung erfolgen soll.
Für die Eingruppierung nach TV-V kommt es auf die Bewertung der Tätigkeit an.
Grundmerkmal ist für dich die E5.
Heraushebungsmerkmale sind dann:
E 6: AN der EntgGr. 5.1, die besonders hochwertige oder besonders vielseitige Tätigkeiten ausüben
E 7: AN der EntgGr. 6.1, die Tätigkeiten ausüben, die besondere Spezialkenntnisse erfordern
E 8: AN, deren Tätigkeiten sich durch das Maß ihrer Verantwortung erheblich aus der EntgGr. 7.1 herausheben
Bzw. in der Fallgruppe 8.2 AN, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordern
Hallo Zusammen,
alleine Kreuzungsanträge bei der Bahn, der Wasserstaßen- und Schifffahrtsverwaltung und Autobahnen sowie die Einholung von Grunddienstbarkeiten incl. Verhandlungen mit Eigentümern rechtfertigt mind. TV-V EG 8 !
Schöne Grüße
aus Münster