06.11.2023, 21:04
Umsetzung der Ämteranhebungen aufgrund des BVAnp-ÄG 2022 wurde nicht auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen
Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sieht unter anderem im Besoldungsbereich eine Anhebung der Beförderungsämter im mittleren Dienst um jeweils eine Besoldungsgruppe vor.
Leider wurde diese Anhebung der Beamtenbesoldung nicht auch auf die Beamtenversorgung übertragen. Das hat zur Folge, dass Versorgungsempfänger ab 01.12.2022 um eine Besoldungsgruppe abgehängt werden.
Wo ist da Gerechtigkeit, Gleichbehandlung oder gar Wertschätzung?
Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sieht unter anderem im Besoldungsbereich eine Anhebung der Beförderungsämter im mittleren Dienst um jeweils eine Besoldungsgruppe vor.
Leider wurde diese Anhebung der Beamtenbesoldung nicht auch auf die Beamtenversorgung übertragen. Das hat zur Folge, dass Versorgungsempfänger ab 01.12.2022 um eine Besoldungsgruppe abgehängt werden.
Wo ist da Gerechtigkeit, Gleichbehandlung oder gar Wertschätzung?