Vollstreckungsbeamter EG 7
#1

Hallo,

ich arbeite jetzt seit zwei Jahren als Vollstreckungsbeamter in der EG6. Ich bin komplett alleine für die Vollstreckung zuständig. Damals wurde mir gesagt, dass ich auch in die EG7 kommen kann, bislang ist aber nichts passiert. Was kann ich tun um diesen etwas Druck zu schaffen? Wie kann ich am besten formulieren, dass die Stelle auch für EG 7 geeignet ist? Stand übrigens auch so in der Stellanzeige, es stand, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden ist eine Eingruppierung bis in EG 7 möglich. Eventuell kann mir jemand helfen wie ich meinen Antrag am besten formulieren kann, habe davon wenig Ahnung.
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#2

Hallo zusammen, ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, dieser Antrag wurde genehmigt.
ich bin jetzt als kommunaler Vollziehungsbeamter in EG 9a eingestuft.
Die Kommune hat ca. 85.000 Einwohner bei 4 Vollziehungsbeamte.
Hilfreich bei mir war das Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.07.2016 8 Sa 306/16.

Antrag auf Höhergruppierung



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin als kommunaler Vollziehungsbeamter in der Entgeltgruppe 8 Stufe 6 TVöD VKA eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD VKA angehören.

Ich berufe mich dabei auf das Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm,
Aktenzeichen: 8 Sa306/16 (liegt als Anlage bei).

Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie
eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a Stufe 6.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.

Ich hoffe ich konnte helfen.
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#3

Hallo,

danke für die Hilfe.Wir haben 30.000 Einwohner und ich bin der einzigste Vollstreckungsbeamte, und zur Zeit auch nur in EG6 eingestuft. Ein Vorgänger hatte mal vor 5Jahren versucht höher zu kommen ist aber gescheitert.
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#4

Ich versuchte auch schon einige Jahre höher zu kommen.
Schau dir das Urteil an und wenn die Tätigkeitsmerkmale passen, wird es mit Sicherheit klappen.
Du musst darauf achten das in der Stellenwertbeschreibung steht: "vielseitige Kenntnisse" und mindestens 50% selbständige Tätigkeit erfordert.

Tipp
Die DA knüpft ihrerseits an zahlreiche Bestimmungen des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungsrechts, des begleitenden Kostenrechts, des Zivilrechts- und des Zivilprozessrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts, des Abgabenrechts, des Straßenverkehrsrechts und - etwa im Kontext der Sachpfändung - auch an sich dynamisch entwickelnde Rechtsprechung an.
Vom Erfordernis vielseitiger Fachkenntnisse kann daher bei kommunalen Vollziehungsbeamte, auch wenn diese auf der Grundlage einer umfassenden Dienstweisungen tätig sind, ausgegangen werden.
Alles Gute
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#5

Hi ich lese als dass ihr als Vollziehungsbeamte im Außendienst nach E9a höhergruppiert seit.
Kann mir da bitte einer helfen ich habe nur die E8.
Wie und auf welcher Grundlage habt ihr den Antrag gestellt?
Was genau habt ihr in den Antrag reingeschrieben
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#6

Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade im Klageverfahren, denn meine Kommune verweigert mir auch die Höhergruppierung in die E 9a.
Hier ein sehr aktuelles Urteil: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.03.2021 - 5 Sa 616/18 E.
Ich schlage dir vor, das du dich in deinem Schreiben auf den ''Arbeitsvorgang'' beziehst.
Die Personaler versuchen alle unsere Tätigkeiten zu zerstückeln oder fangen an zu sagen, das man ja im innen und Außendienst tätig ist und man das abgrenzen muss.
Wenn die das Wort Arbeitsvorgang lesen, hast du evtl. schon gleich gewonnen :-).
Beziehe dich in deinem Schreiben auch auf die aktuellen Rechtsprechungen für die Eingruppierung eines Vollstreckungsbeamten.
Du solltest in deinem Schreiben begründen warum du die Höhergruppierung beanspruchst.
Wenn du dir die Urteile durchliest findest du jede Menge Begründungen.
Sollte das nicht funktionieren, wende dich direkt an einen Arbeitsrechtler oder an Verdi wenn du in der Gewerkschaft bist. Ärger dich nicht ewig mit der Personalabteilung rumm.
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#7

... und keine Angst wenn du den Vorgang an einen Anwalt oder die Gewerkschaft übergibst, denke immer dran, die Cheffs oder Personaler verzichten auch nicht auf zwei oder drei Entgeldgruppen oder auf irgend welche Zulagen die ihnen zustehen. ;-)
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#8

Auch bei uns wurde nunmehr nach Anwaltsschriftverkehr die Angestelltenstelle auf TVöD 9a angehoben.
Insbesondere scheute man wohl die eindeutige Rechtslage bei der Rechtsprechnung.
Wichtig schien der Zusammenhang der Arbeiten und Entscheidungen im Außendienst bei den auszuführenden Vollstreckungsaufträgen.
Die alleinige Entscheidung und Durchführung z. B. einer Kfz-Pfändung, jeweils ohne direkte Einflussnahme des Vorgesetzten hat hier wohl den Ausschlag zur Gruppe gegeben.

Eine Beamtenstelle wurde nach KGSt mit gleichlautender Beschreibung aber bisher nur auf A8 eingestuft.
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