Voraussetzung Einstufung von E6 auf 9a
#1

Hallo und besten Dank im Voraus für die Beantwortung.
Ich habe im öffentlichen Dienst eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation gemacht und arbeite seit mind. 20 Jahren im öffentlichen Dienst. Nun bestünde die Möglichkeit, eine 9a-Stelle zu übernehmen. Habe ich die Voraussetzungen dafür erfüllt? Und wäre die Alternative dazu, weiterhin in E6 zu bleiben und die Zuschläge der höherwertigen Tätigkeiten zu erhalten? Und wie lange wäre diese Alternative möglich, bis die 9a-Stelle tatsächlich nachbesetzt werden muss? Mir wäre es natürlich lieber, ich hätte die Voraussetzungen für die 9a-Stelle.
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#2

Moin,

die Voraussetzungen werden im Anforderungsprofil der Ausschreibung benannt. Die Eingruppierung ergibt sich im Nachgang aus den übertragenen Aufgaben.

VG 1887
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#3

Die Voraussetzungen für 9a solltest du erfüllen, da du sonst auch nicht in 6 hättest eingestellt werden dürfen. Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach über 20 Jahren praktischer Erfahrung als erfüllt.
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