Vorsitzende
#1

Hallo!
Ich arbeite in recht kleinem Krankenhaus in BW mit 7 Personalratsmitgliedern.

Im Mai haben bei uns Neuwahlen stattgefunden.
Der Vorsitzende wurde vom Gremium (4:3 Stimmen) leider der gleiche gewählt.

Und wie die Jahre zuvor, geht es weiter so dass er eigenmächtig handelt bzw. mit noch zwei anderen Mitgliedern die die gleiche Schiene fahren „um jeden Preis der KK Leitung schaden“

Was können wir dagegen tut.
Sie haben z.B. vor kurzen ein Schreiben an PDL ausgegeben ohne mit den anderen Kollegen zu besprechen und ohne deren Anwesenheit.

werde mich über schnelle und konstruktive Antwort freuen

Gruß bercik

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#2

Hallo,
ich kann dir nur sagen wie es in unserem Personalvertretungsrecht geregelt ist aber das wird bei euch ziemlich gleich sein.
Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Personalrat im Rahmen der von diesem gefassten Beschlüsse.
Soll heißen, seine Aufgaben beschränken sich auf die Vorbereitung und die geschäftsmäßige Durchführung der Beschlüsse.
Irgendwelche Schreiben ohne Beteiligung des gesamten Personalrates in Umlauf zu bringen sehe ich eigentlich schon als groben Verstoß gegen seine Pflichten. In diesem Fall kann der Leiter der Dienststelle, ein viertel der Beschäftigten oder der Personalrat selbst den Ausschluss aus dem Personalrat beantragen. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann.

Ich muss zugeben, dass ich als PRV auch des öfteren Rundschreiben mit Informationen raus gebe und nicht mit dem ganzen Gremium abspreche. Das sind aber nur Informationen! Ansonsten ist der PRV rein rechtlich nur der Sekretär des Personalrates. ;-)

Gruß
Roland
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#3

Hallo Bercik,

habe erst heute Dein Anliegen gelesen.
Auch wir hatten das gleiche Problem unsere Wahl war auch im Mai `14. Unser Vorsitzender hat vor kurzem seinen Hut genommen.

Wir haben ihn überzeugen können, dass Eigenmächtigkeit nichts bringt.
Lese ´mal den Bericht in der Zeitschrift "Der Personalrat" 03/04. Darin findest Du einen Beitrag zum Thema "Der Vorsitzende".
Hier ein Auszug; Es steht jedoch dem Personalrat frei, den Vorstand abzuberufen und jederzeit neu zu bestimmen.

Sehr ausführlich wird dies im Kommentar zum BPersVG von Altvater u.a. dargestellt.

Viel Erfolg.
Gruß Meister
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