Wählbarkeit Personalratswahl BW
#1

Hallo zusammen,

da bei uns (BW) dieses Jahr auch wieder die Personalratswahlen anstehen, ist unser aktueller Personalrat auf der großen Suche nach Kandidaten. Dabei sind sie auch auf mich zugekommen und haben sich aktiv um mich bemüht, soweit so gut.

Ich bin Leiter einer Kläranlage mit 5 Mitarbeitern, wir gehören zu den Stadtwerken, die ein Eigenbetrieb der Kommune sind.

Meine Frage ist: Bin ich wählbar? Ich werde aus LPVG (BW) § 9 leider nicht schlau. Zu meiner Überraschung kann mir der aktuelle Personalrat diese Frage nicht beantworten.  ???

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Gruß
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#2

Hallo,

das finde ich nun interessant. Denn ich bin im Personalrat einer Stadt mit elf Personalräten. Die Wahlen stehen an, auf einer Liste stehen nur Arbeitnehmer ohne Führungskräfte. Nun ist eine zweite Liste an den Wahlvorstand gegangen, der 30 Bewerber beinhaltet, davon sind jedoch 15 Bewerber (also die Hälfte) Führungskräfte (Leiter von Abteilungen). Verschiedene Arbeitnehmer und auch der amtierende Personalrat sind nun auf den Wahlvorstand ob der Wählbarkeit dieser Führungskräfte zugegangen.
Die Antwort: Alle Bewerber, einschließlich der Führungskräfte sind wählbar.

Das bezweifle ich ! Hat jemand hierzu Erfahrungen ? Ich bitte dringend um Hilfe
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#3

(06.03.2024, 10:24)Gast schrieb:  Das bezweifle ich ! Hat jemand hierzu ERfahrungen ? Ich bitte dringend um Hilfe

Da Führungskräfte im öffentlichen Dienst nur sehr vereinzelt alleine Personalentscheidungen treffen dürfen sind diese grundsätzlich wählbar. Zu den Details muss man ins jeweilige Personalvertretungsgesetz schauen.
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#4

Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Das Personalvertretungsgesetz in BW § 9 sagt dazu:
(2) Nicht wählbar sind




3. Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind,
4. die den Beschäftigten nach Nummer 3 zugeordneten unmittelbaren Mitarbeiter, die als Personalsachbearbeiter die Entscheidungen vorbereiten

Alleinige Personalentscheidungen trifft bei unserer Kommune die unmittelbare Führungskraft der jeweiligen Entscheidung. D.h. bei Bewerbungen trifft die FK die Vorauswziahl der Bewerber auf eine Stelle und die Zu-bzw. Absage auf eine Stelle, der PR hat nur sehr beschränkte Mitbestimmungsrechte. Die Personalabteilung unterstützt nur, ist oft bei Vorstellungsgesprächen nicht dabei.
Zeugnisse, Abmahnungen, Kündigungen werden auf Betreiben der FK ausgestellt, Personalabteilung unterstützt.

Für mich sind das alleinige Personalentscheidungen. Liege ich da so total falsch?

Hintergrund des ganzen, die Liste wurde zusammengetragen von einer FK, dessen Interesse darin liegt, Personalratsentscheidungen nicht für wichtig zu erachten.
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#5

"Alleinige Personalentscheidungen trifft bei unserer Kommune die unmittelbare Führungskraft der jeweiligen Entscheidung"
Das ist extrem ungewöhnlich und kommt vielleicht in 1-2 Kommunen in Deutschland vor.

" D.h. bei Bewerbungen trifft die FK die Vorauswzahl der Bewerber auf eine Stelle und die Zu-bzw. Absage auf eine Stelle, der PR hat nur sehr beschränkte Mitbestimmungsrechte. Die Personalabteilung unterstützt nur, ist oft bei Vorstellungsgesprächen nicht dabei."
Regelmäßig wird die Führungskraft dazu nur Vorschläge machen und es gibt Mitzeichnungen und eine abschließende Entscheidung im Personalabteilung.

"Zeugnisse, Abmahnungen, Kündigungen werden auf Betreiben der FK ausgestellt, Personalabteilung unterstützt."
Er kann ohne Zustimmung des Personalabteilung abmahnen und Kündigen? Die PR-Vorlage wird direkt vom Vorgesetzten an den Personalrat gesendet?

"Für mich sind das alleinige Personalentscheidungen. Liege ich da so total falsch?"
M.E. nach ja.

"Hintergrund des ganzen, die Liste wurde zusammengetragen von einer FK, dessen Interesse darin liegt, Personalratsentscheidungen nicht für wichtig zu erachten."
Das ist unerheblich.
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#6

(06.03.2024, 11:25)Gast schrieb:  "Alleinige Personalentscheidungen trifft bei unserer Kommune die unmittelbare Führungskraft der jeweiligen Entscheidung"
Das ist extrem ungewöhnlich und kommt vielleicht in 1-2 Kommunen in Deutschland vor.
In welchen !

" D.h. bei Bewerbungen trifft die FK die Vorauswzahl der Bewerber auf eine Stelle und die Zu-bzw. Absage auf eine Stelle, der PR hat nur sehr beschränkte Mitbestimmungsrechte. Die Personalabteilung unterstützt nur, ist oft bei Vorstellungsgesprächen nicht dabei."
Regelmäßig wird die Führungskraft dazu nur Vorschläge machen und es gibt Mitzeichnungen und eine abschließende Entscheidung im Personalabteilung.
Die Führungskraft wählt aus, welchem Bewerber die Stelle gegeben wird, die Mitteilungen an die Bewerber werden von der Personalabteilung gemacht. Es gab meines Wissens noch nie eine Entscheidung für einen Bewerber, bei dem die FK nicht einvestanden war. Meines Wissens und meiner Beobachtungen nach seit mehreren Jahren.

"Zeugnisse, Abmahnungen, Kündigungen werden auf Betreiben der FK ausgestellt, Personalabteilung unterstützt."
Er kann ohne Zustimmung des Personalabteilung abmahnen und Kündigen? Die PR-Vorlage wird direkt vom Vorgesetzten an den Personalrat gesendet?
Die Personalabteilung gibt hierfür Tipps, ist involviert und die schriftliche Kommunikation obliegt der Personalabeilung, das ist richtig.

"Für mich sind das alleinige Personalentscheidungen. Liege ich da so total falsch?"
M.E. nach ja.
Ich bin ja nicht unbelehrbar, aber vielen Dank für die Beurteilung, Hilfe und Information. Jetzt weiss ich, dass ich mich nochmal schlauer machen muss, und wo mein Wunsch der Realität nicht entspricht.

"Hintergrund des ganzen, die Liste wurde zusammengetragen von einer FK, dessen Interesse darin liegt, Personalratsentscheidungen nicht für wichtig zu erachten."
Das ist unerheblich.
Stimmt, das ist unerheblich, das war nur eine Hintergrundsinfo.

Darf ich fragen, lieber Gast, welche Position Du bekleidest. Das ist ja kein Wissen, das man einfach so aus dem Ärmel schüttet !
Ich stellte mich ja als Personalratsmitglied vor, deshalb meine Frage !

Nochmals Dankeschön !





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