Personalratswahl: Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
#1

Wer bitte ist zuständig für die Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses? In diesem Fall wurde eine Mitarbeiterin nicht wahlberechtigt aufgeführt mit der Begründung, sie scheide Ende August 2023 aus, was jedoch nicht stimmt. Es gibt mehrere Mitarbeiter mit dem gleichen Nachnamen und 1 davon sogar mit dem gleichen Vornamen. Ich war aufgeführt,  meine Namensvetterin nicht.
Was kann sie tun? Der Wahlvorstand meinte, sie sind nicht zuständig?
Zitieren
#2

Im Regelfall wird das Wahlregister vorab zur Einsicht verfügbar gemacht. Grundsätzlich muss man in dem Verfahrensschritt auf den Mangel hinweisen.

Welches Personalvertretungsgesetz?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Wählbarkeit Personalratswahl BW
- Personalratswahl
- Personalratswahl - Wahlvorstand


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers