06.03.2018, 10:52
Hallo liebe Leute,
ich bin absoluter Laie und möchte eine Frage stellen an Euch:
Angenommen es stand eine vorgezogene Wahl an, welche einen Beamtenvertreter bestimmen sollte.
Die Frist zur Anmeldung ist rum und es hat sich keiner aufstellen lassen bzw. es war keinem möglich sich aufstellen zu lassen.
Nun möchte ich wissen, ob so eine Wahl, wo keiner gewählt wurde wiederholt werden kann (Bedarf für neues Mitglied im Personalrat ist vorhanden und gewünscht und es gibt auch Kandidaten dafür, welche sich aufstellen lassen möchten).
Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage sagen, wo ich nachlesen kann wie und ob so etwas möglich ist?
Also ob eine neue vorgezogene Wahl angeleiert werden kann auf Wunsch der Belegschaft oder des Personalrats?
Um eine Antwort bin ich wirklich sehr dankbar, da ich wirklich keinen Plan von der Materie habe und bis dato im Gesetzestext (Bayerisches Personalvertretungsgesetz) nichts passendes zu so einem Fall gefunden habe.
Viele Grüße aus Bayern!
ich bin absoluter Laie und möchte eine Frage stellen an Euch:
Angenommen es stand eine vorgezogene Wahl an, welche einen Beamtenvertreter bestimmen sollte.
Die Frist zur Anmeldung ist rum und es hat sich keiner aufstellen lassen bzw. es war keinem möglich sich aufstellen zu lassen.
Nun möchte ich wissen, ob so eine Wahl, wo keiner gewählt wurde wiederholt werden kann (Bedarf für neues Mitglied im Personalrat ist vorhanden und gewünscht und es gibt auch Kandidaten dafür, welche sich aufstellen lassen möchten).
Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage sagen, wo ich nachlesen kann wie und ob so etwas möglich ist?
Also ob eine neue vorgezogene Wahl angeleiert werden kann auf Wunsch der Belegschaft oder des Personalrats?
Um eine Antwort bin ich wirklich sehr dankbar, da ich wirklich keinen Plan von der Materie habe und bis dato im Gesetzestext (Bayerisches Personalvertretungsgesetz) nichts passendes zu so einem Fall gefunden habe.
Viele Grüße aus Bayern!