27.11.2023, 11:52
Hallo zusammen,
wir sind zu zweit im Bauhof um müsssen im zweiwöchigen Wechsel/ 7 Tage die Woche nachts um 3 Uhr schauen ob Winterdienst nötig ist oder nicht. Dieses nachschauen und beurteilen wird uns finanziell pauschal, jedoch zeittechnisch nicht vergütet. Eine Zeitgutschrift erfolgt nur, wenn wir auch tatsächlich los müssen. Somit ist die Nachtruhe erheblich gestört, ein Nachschauen bei Temperaturen um den Gefrierpunkt erfordert ja auch dass wir uns anziehen und auf die Straße gehen um zu schauen. Außerdem schläft man ja auch nicht sofort wieder ein. Bei zweifelhaften Wetter ist auch kein erholsamer Schlaf mehr möglich, da die Wetterverhältnisse ja jederzeit umschlagen können. Unsere Arbeitszeit beginnt dann ganz offiziell erst um 7 Uhr, obwohl seit 3 Uhr keine richtige Nachruhe mehr statt findet. Kann der Arbeitgeber bzw die Kommune das verlangen? Kann es sein, dass hier keinerlei Arbeitszeit angerechnet wird?
Vielen Dank für eure Antworten!
wir sind zu zweit im Bauhof um müsssen im zweiwöchigen Wechsel/ 7 Tage die Woche nachts um 3 Uhr schauen ob Winterdienst nötig ist oder nicht. Dieses nachschauen und beurteilen wird uns finanziell pauschal, jedoch zeittechnisch nicht vergütet. Eine Zeitgutschrift erfolgt nur, wenn wir auch tatsächlich los müssen. Somit ist die Nachtruhe erheblich gestört, ein Nachschauen bei Temperaturen um den Gefrierpunkt erfordert ja auch dass wir uns anziehen und auf die Straße gehen um zu schauen. Außerdem schläft man ja auch nicht sofort wieder ein. Bei zweifelhaften Wetter ist auch kein erholsamer Schlaf mehr möglich, da die Wetterverhältnisse ja jederzeit umschlagen können. Unsere Arbeitszeit beginnt dann ganz offiziell erst um 7 Uhr, obwohl seit 3 Uhr keine richtige Nachruhe mehr statt findet. Kann der Arbeitgeber bzw die Kommune das verlangen? Kann es sein, dass hier keinerlei Arbeitszeit angerechnet wird?
Vielen Dank für eure Antworten!