11.07.2012, 12:02
Guten Tag,
ich wüsste sehr gerne, ob es im TVöD die Möglichkeit gibt, einem Beschäftigten, der im öffentlichen Dienst tätig ist und in EG 5 eingruppiert ist und dessen Arbeitsplatzbeschreibung keine Eingruppierung in EG 6 vorsieht, trotzdem freiwillig eine persönlich Zulage zu EG 6 zu zahlen?
Dieser Beschäftigte hat nicht die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, sondern zum Kaufmann für Bürokommunikation absolviert und aufgrund der fehlenden persönlichen Eignung (Rechts-Teil während der Ausbildung) wurde eine Höhergruppierung in EG 6 abgelehnt.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen!
ich wüsste sehr gerne, ob es im TVöD die Möglichkeit gibt, einem Beschäftigten, der im öffentlichen Dienst tätig ist und in EG 5 eingruppiert ist und dessen Arbeitsplatzbeschreibung keine Eingruppierung in EG 6 vorsieht, trotzdem freiwillig eine persönlich Zulage zu EG 6 zu zahlen?
Dieser Beschäftigte hat nicht die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, sondern zum Kaufmann für Bürokommunikation absolviert und aufgrund der fehlenden persönlichen Eignung (Rechts-Teil während der Ausbildung) wurde eine Höhergruppierung in EG 6 abgelehnt.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen!