Zeitliche Personalratstätigkeit
#1
Rolleyes 

Hallo,

ich bin im PR im Vorstand in einer Behörde in Berlin. Mein Vorsitzender hat eine Freistellung. Meine Tätigkeit in dieser Behörde mache ich ganz normal weiter. Nach dem der Vorsitzende einige Zeit erkrankt war und ich einige Aufgaben von ihm übernehmen musste und auch vermehrt mehre Sitzungen anberaumt wurden, bin ich etwas in Rückstand mit meiner Arbeit gekommen. Daraufhin bat ich meine Abteilungsleiterin mich für 1-2 TAge aus der Vertretung zu nehmen, damit ich mit meiner Arbeit etwas aufholen kann. Sie sagte mir, dass das nicht ginge, da ich keine Freistellung habe. Diese Pille schluckte ich erstmal, machte mich aber etwas schlauer und sagte ihr dann, dass das gesetzlich aber so geregelt wäre, dass ich - wenn ich bei Personalratssitzungen dabei bin, für diese Zeit mir geholfen werden müsste. Sie wollte das überprüfen und mit meinem Geschäftsleiter besprechen. Das hat sie wohl getan und mir gesagt, ich solle ein Freistellungsantrag stellen. Das geht aber nicht, da ja der Vorsitzende diesen schon hat. Wie wird das bei euch in anderen Behörden gehandhabt? Wird Euch Arbeit abgenommen? Würde mir schon interessieren und wie ich damit umgehen soll.

LG Heschen
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#2

Hallo,
ich sehe das so: Wenn der freigestellte PRV krank ist und seine Arbeit nicht machen kann, dann ist der/die StellvertreterIn in der Pflicht. Der AG muss dich dafür freistellen. Er kann auch nicht bestimmen wer (alternativ) die PR Arbeit machen soll. Der AG kann sich nur darum kümmern, dass deine Arbeit, die liegen bleibt von jemand anderem gemacht wird.
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Gruß pumukel
... kleiner nachtrag....
wenn der AG dich auch (zusätzlich) freistellen willl - nur zu...
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