Hallo. Gibt es für den stellv. Bauhofleiter bei Urlaub vom Bauhofleiter eine Zulage? Wenn ja, wo finde ich das? Vielen Dank
Der Normalfall ist, dass man die Vertretungszeit bei der Eingruppierung berücksichtigt. Dann gibt es keine Zulage. Wenn es als vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben ausgestaltet wird, kann bei entsprechender Dauer ein Anspruch auf eine Zulage bestehen.