Zulage möglich?
#1

Hallo,

bei uns wurden durch eine Personalbemessung auch die Aufgaben für Mitarbeiter des mittleren Dienstes sowie des gehobenen Dienstes neu verteilt.

Vorher war es sehr unterschiedlich von Gruppe zu Gruppe von wem (mD / gD) welche Aufgaben bearbeitet wurden.

Nun wurde jedenfalls festgestellt, dass ein großer Teil meiner Aufgaben (EG 8) doch vom gehobenen Dienst mit EG 9c wahrgenommen werden müssen. Diese Umstellung wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen und so lange machen wir im mittleren Dienst noch die höherwertigen Tätigkeiten mit. Dieses betrifft ca. 50% meiner Aufgaben.

Haben wir Anspruch auf eine Zulage bis zur endgültigen Umstellung? Ab wann? Ab Festellung oder auch schon vorher?
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#2

Ca.50% ist eine wichtige Frage. Sind es (mindestens) 50% Tätigkeit die nach E9c bewertet ist? Wurden die Aufgaben wirksam und dauerhaft übertragen? Dann darf man die nicht einfach wieder wegnehmen. Für die Eingruppierung spielt dann noch eine Rolle ob persönliche Voraussetzungen (z.B. Prüfungspflicht) greift. Wann wurden die Aufgaben übertragen?
Hinsichtlich Zahlungsansprüchen ist die tarifliche Ausschlussfrist zu beachten. Rückwirkend gibt es Geld für maximal 6 Monate ab schriftlicher Geltendmachung.
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#3

Naja, es hat jahrelang keine Stellenbeschreibungen gegeben, sodass die Aufgaben in jeder Gruppe anders wahrgenommen wurden. Also wurde es weder dem mD noch dem gD übertragen. Die Aufgaben sind immer mehr neu hinzugekommen und erst jetzt wurde endgültig darüber entschieden.

Offiziell stehen diese Aufgaben nun nicht mehr in meiner neuen Stellenbeschreibung und bis zur Umsetzung, welche noch dauert, machen wir selbstverständlich diese Aufgaben noch mit.
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#4

Wer hat denn gesagt was ihr tun sollt? Der PR hat ausgewürfelte Eingruppierungen akzeptiert? Der Arbeitgeber muss halt entscheiden ob er euch die Aufgaben vorrübergehend überträgt (dann habt ihr Anspruch auf eine Zulage) oder nicht (dann keine Zulage aber es wäre auch zu prüfen was die Aufgaben sind. Es ist aber noch völlig offen was die bisher übertragenen Aufgaben sind. Nur weil es keine Stellenbeschreibung gab ist die bisherige Übertragung nicht unwirksam. Der mögliche Verstoss gegen Nachweisgesetz und Beteiligungsrechte des PR kann sich auch zum Nachteil des Arbeitgebers drehen.
Warummacht ihr selbstverständlich Aufgaben die der Arbeitgeber nicht übertragen hat/will.(Wenn man dann zu den Ergebnis kommt)? Zu beachten ist allerdings, dass Anteile solcher Tätigkeit ggf. nicht auf die Eingruppierung durchschlagen und über Direktionsrecht übertragen werden können.
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#5

Aufgaben wurden nicht dem mD oder gD zugeordnet, sondern Stellen und denen Personen übertragen, die auf diesen Stellen eingesetzt sind.
Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland ihr seid, schau selbst mal, ob die Entgeltordnung bezüglich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht zutrifft. In manchen Bundesländern gibt es nämlich gültige Bezirkstarifverträge.
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