Zulage nach §14 nach Kündigung der Kollegin
#1

Ich bin derzeit auf E6 angestellt und für verschiedene Bereiche in einer relativ kleinen Kommunalen Verwaltung zuständig.
Ich war als offizielle Vertreterin meiner Kollegin vorgesehen, die für das komplette Vergabewesen der Verwaltungsgemeinschaft zuständig war.
Sie hat im Mai unsere Verwaltung verlassen.
Nun wurden mir ihre Tätigkeiten übertragen, vorrangig das Prüfen von HOAI-Rechnungen und Ingenieurverträgen.
Ich selbst habe keine Berührungspunkte mit dem Bauwesen und bin definitiv für solche Arbeiten nicht richtig eingruppiert.
Die Vertretung in der Vergangenheit war nach genauer Anleitung von ihr und es fand nur eine sehr kurzfristige "Einarbeitung" statt.

Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten, als ich ihm offenbarte dass ich plane die Zulage zu beantragen riet mir dieser davon ab,
da ich die Verträge nicht "selbstständig" prüfen würde.
Ich prüfe sie rechnerisch, sachlich KANN ich sie nicht prüfen, da mir die Expertise fehlt.
Ich habe keine Erfahrungswerte ob im Vertrag Basissatz oder Mittelsatz angemessen ist, etc...

Habe ich einen Anspruch auf die Zulage, oder nicht?
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