21.10.2021, 23:12
Liebe Personalräte,
Ich habe eine Frage zum Thema Zusammenarbeit Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Das BayPVG und SGB IX geben da nichts genaueres her was Arbeitsgruppen im PersRat angehen….
Wir haben bei uns im Personalrat eine neue Arbeitsgruppe gebildet. Dies wurde in der Sitzung kundgetan und beschlossen. Der Schwerbehindertenvertreter möchte zwingend in dieser Arbeitsgruppe dabei sein, jedoch haben wir dies bisher nicht gemacht da er seine Rechte immer über/mit die/der Dienststelle vertritt. Hier bestehen Differenzen zwischen PRat und SchwbV!
Es entsteht Unruhe leider auch immer wieder Unruhe in den Sitzungen durch ihn.
Wie seht Ihr das? habt ihr Ideen? Bin ziemlich ratlos…
Danke vorab.
Ich habe eine Frage zum Thema Zusammenarbeit Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Das BayPVG und SGB IX geben da nichts genaueres her was Arbeitsgruppen im PersRat angehen….
Wir haben bei uns im Personalrat eine neue Arbeitsgruppe gebildet. Dies wurde in der Sitzung kundgetan und beschlossen. Der Schwerbehindertenvertreter möchte zwingend in dieser Arbeitsgruppe dabei sein, jedoch haben wir dies bisher nicht gemacht da er seine Rechte immer über/mit die/der Dienststelle vertritt. Hier bestehen Differenzen zwischen PRat und SchwbV!
Es entsteht Unruhe leider auch immer wieder Unruhe in den Sitzungen durch ihn.
Wie seht Ihr das? habt ihr Ideen? Bin ziemlich ratlos…
Danke vorab.