Darf Schwerbehindertenvertretung alle Akten des Personalrates sehen können?
#1

Hallo in die Runde!

Eine Frage aus Berlin:

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) darf an allen PR-Sitzungen teilnehmen. Viele Vorgänge  kennt die SBV ohnehin, da sie diese Unterlagen ja vor dem PR mitzeichnen muss.
Manches aber möchte (oder darf?) man der SBV auch nicht sagen oder schriftlich geben. Wir sind auch ein "gebranntes Kind", weil wir schon einmal eine SBV hatten, die nach jeder PR-Sitzung auf dem Schoß des Verwaltungsleiters saß und munter plauderte.

Wie macht ihr das? Hat die SBV Zugang zu allen PR-Akten oder ggf. einer Cloud für den PR, oder erfährt sie nur das, wofür sie (auf Basis geltenden Rechts) tatsächlich zuständig ist?

Beste Grüße aus B vom
PR-Kater
Zitieren
#2

Hallo
nach dem Schwerbehindertenrecht Auflage 14 §178 (5) hat die SBV das recht an jeder Sitzung des BR/PR Teilzunehmen, wenn euere SBV an jeder Teilnimmt kennt sie die Vorgänge. Zudem hat die SBV dann dementsprechend auch Schweigepflicht. Sollte sich die SBV nicht an die Regeln halten, wäre es eine Pflichtverletzung, nach meiner Meinung.

Sollte es um eine neue SBV handeln würde ich ihr eine Chance einräumen, sind ja nicht alle Plaudertaschen

Gruß aus Bayern
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Darf PR an GR herantreten?
- Darf ich mich als stellvertretender Bauhofleiter in den Personalrat wählen lassen?
- Einstellung ohne Zustimmung des Personalrates


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers