09.06.2013, 15:35
Hallo und einen schönen Guten Tag,
ich habe eine ganz spezielle Frage aus dem öffentlichen Dienst:
Muss eine Personalrat bei der Zustimmung zur Versetzung von acht Schwerbehinderten Menschen zu einer nachgeordneten Behörde diese Betroffen vorher informieren oder darf er ohne dass jemand davon weiß, seine Zustimmung erteilen. Das gleiche gilt für die Sbv.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
ich habe eine ganz spezielle Frage aus dem öffentlichen Dienst:
Muss eine Personalrat bei der Zustimmung zur Versetzung von acht Schwerbehinderten Menschen zu einer nachgeordneten Behörde diese Betroffen vorher informieren oder darf er ohne dass jemand davon weiß, seine Zustimmung erteilen. Das gleiche gilt für die Sbv.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.