Guten Tag...
Ich habe eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen.
Kann der Arbeitgeber eine bestimmte Zugangszeit zum Arbeitsplatz bestimmen?
Etwa wie bei Öffnungszeiten, z.B. 8:00 bis 12:00, danach ist kein Zugang mehr möglich.
Wenn ja, wo genau ist das geregelt?
Vielen Dank für die Hilfe
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Hallo,
ich würd mal sagen der AG hat das Hausrecht und kann über das Direktionsrecht über die Arbeitszeit bestimmen.
§ 106 Gewerbeordnung
Vielen Dank schon mal für deine Antwort.
Ich meinte aber nicht die Arbeitszeit an sich, sondern die Möglichkeit Arbeitsräume zu betreten.
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Der AG übt das Hausrecht aus.
...das wäre aber dann ein hausrecht nach "Gutsherrenart"...
...als PR würde ich da nicht mitspielen...wo leben wir denn?!
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(13.07.2017, 15:08)was_guckst_du schrieb: ...das wäre aber dann ein hausrecht nach "Gutsherrenart"...
...als PR würde ich da nicht mitspielen...wo leben wir denn?!
Du bist also der Meinung, dass jeder Beschäftigte Zugang zu allen Räumlichkeiten und zu jeder Zeit haben muss?
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Mit welcher Begründung könnte der Personalrat dagegen sein wenn der AG anordnet, dass die Beschäftigten z. B. von 19.00 Uhr bis 06.00 Uhr nichts am Arbeitsplatz zu suchen haben?
Bei uns gab es Gleitzeit jedoch wurde die Arbeitszeit vom Chef dann bestimmt wie man zu kommen hat und wann nicht. Ein Aufenthalt in den Büroräumen wurde nur in Anwesenheit der Beamten gestattet. Meine Frage an den Personalchef beinhaltete, was mach ich wenn die Kollegen auf Citystreife sind und ich über mehrere Stunden alleine im Dienstgebäude mich aufhalte muss, kann ich dann nach Hause gehen.
Solche Fragerei wurde natürlich mit unangenehme Mitarbeiterin usw. mir gegenüber entgegnet.
Die nächste Frage war die, was mach ich wenn ich vor dem Dienstgebäude stehe und überhaupt niemand ist da, weil schlichtweg vergessen wurde, dass ich auch noch dort arbeite. Eine Woche zuvor wurde mir aber entgegnet von einem anderen Vorgesetzten so etwas kommt nicht vor, also brauche ich mir kein Gedanken machen, dass ich alleine im Gebäude sein müsste oder Urlaub nehmen muss. An einer anderen Dienststelle müsste ich auch nicht eingesetzt werden, sollte niemand da sein wo ich tätig war, da es ja offiziell diese Umstände gar nicht gab.
Auf jeden Fall habe ich eine Email abgesendet, damit klar ist, dass ich am Schreibtisch sitze und anwesend bin. Weiter noch zusätzlich bei anderen Emails abgesetzt, damit es im Nachhinein nicht heißt die Angestellte hat gestempelt ist nach Hause und kam zum Abstempeln. Schriftliche Dokumentation geführt und Telefongespräche mit anderen, damit wenigstens der Umstand geklärt war, dass man nicht einfach nur so am Schreibtisch sitzt.
Ich sollte sogar Urlaub nehmen, an Tagen an denen Versammlungen sind, Angestellte nicht mit den Beamten dabei sein dürfen und erst nach offiziellem Dienstende geduldet sind.
Natürlich nahm ich kein Urlaub, weiter führte ich alles im schriftlichen Sinne mit der Personalabteilung, Chef, Vorgesetzten usw. Obwohl es unglaublich klingt und mein Umfeld sagte, das gibt es jetzt nicht wirklich solche Methoden. Hätte ich das nicht schriftlich, würde mir das niemand glauben.
Meldungen an Personalstelle und Personalrat interessierte eigentlich auch niemand. Es hieß durchhalten, sitzen bleiben, sich ruhig verhalten.
Meine Fragen im Zusammenhang mit der ganzen Thematik, konnte mir letztendlich mit dem Aufenthalt in den Diensträumen niemand beantworten, denn entweder war der Zuständige krank, versetzt im Urlaub oder einfach nicht mehr da. Außerdem gab es ja die Gleitzeit die ja alles regelt wurde mir gesagt. Gespräche wurden in Anwesenheit von anderen Personen geführt, ich glaube sonst hätte mir das niemand geglaubt.
Erwähnen sollte ich, es handelte sich um eine Dienststelle abseits vom Schuss auf gut Deutsch, wo das Arbeitsleben etwas anders war.
Durchhaltevermögen und nicht allzu viel Fragen würde ich empfehlen und sich einfach mit Vorgaben abfinden.
Ich saß z. Bps. irgendwann sowieso alleine im Dienstgebäude, nur fragte ich nix mehr usw. Alles wurde normal und irgendwann war es auch den anderen egal, ob man nun alleine dort saß oder nicht.