Zwei kleine Fragen ... (Eingruppierung und Stufe)
#1

Wenn ich eine Entgeltgruppe höher komme, fange ich dann wieder bei der Einstiegsstufe an?  Icon_rolleyes Dann stehe ich mich ja einige Jahre lang schlechter  Icon_cry

Und … wenn meine Kollegin für die gleiche Arbeit 2 Gruppen mehr bekommt, habe ich auch einen Anspruch darauf?  Icon_rolleyes 

Für die Beantwortung meiner Fragen vorab gaaanz lieben Dank.  Blush Love
Zitieren
#2

Bei einer Höhergruppierung bleibt die Stufe gleich. Die Stufenlaufzeit beginnt mit der Höhergruppierung wieder neu zu laufen an.

Wegen unterschiedlicher Eingruppierung bei gleicher Arbeit solltest du mit dem Personalrat sprechen. Der sollte wissen, welche Aufgaben mit der Höhergruppierung übertragen werden sollen.
Zitieren
#3

Besten Dank für die schnelle Antwort. Muss aber gestehen, dass ich da schon wieder nicht ganz durchblicke. Sorry.

Also … Es ist so, dass ich E 8 mit Stufe 6 habe … Kollegin 9 b (Stufe weiß ich hier leider nicht, sie hat diese Eingruppierung allerdings schon viele Jahre). Würde ich dann auf 9 b Stufe 6 oder auf Stufe 1, welche entgeltlich wesentlich niedriger als E 8 Stufe 6 liegt, eingruppiert?

Sorry, dass ich hier nochmal nachfrage.
Zitieren
#4

Hallo!
Wie der Kollege oben bereits sagte erfolgt eine Höhergruppierung stufengleich.

Dass heißt EG 8 Stufe 6 in EG 9b Stufe 6.

Liebe Grüße!
Zitieren
#5

Das ist ja super! Besten Dank für die erneute Erklärung. Hab es endlich verstanden ;-)).

Schönen Tag noch … liebe Grüße!
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Maximale Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber bei zwei Arbeitsverträgen
- Fragen zur Stufe und zur Entgeltgruppe TVöD VKA
- Verdienst bei einer Kommune - Stufe 2 oder Stufe 3?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers