E 13 TV-V
E 13 (auch: EG 13) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V).Der TV-V wird in der Regel für die Arbeitnehmer der Stadtwerke, Gemeindewerke und Kreiswerke und deren weiteren Sparten angewandt. Dazu zählen z.B. technische Werke und Betriebe, Netzgesellschaften, Klärwerke, Bäder, Bauhöfe, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Wasserverbände, Zweckverbände, Abfallbetriebe, Stadtentwässerung und viele mehr.
Der Begriff Arbeitnehmer umfasst die früheren Gruppen der Angestellten und Arbeiter.
Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-V):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 |
5.481 | 6.017 | 6.535 | 7.044 | 7.437 | 7.758 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen, die erheblich über [unter] dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 13 TV-V (m/w/d):
- Master oder Diplom als Ingenieur für Elektrotechnik oder elektrische Energietechnik
- Master Wirtschaftsingenieur Bau, Projektmanagement Bau, Architektur, Verfahrenstechnik oder Bauingeniurwesen als Projektleiter Pumpwerke und Gebäude
- Projektleiter für große Investitionsprojekte im Baubereich
- Teamleiter Anlagenbuchhaltung - Master in Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt in der Fachrichtung Rechnungslegung und Steuerrecht
- Volljurist als Mitarbeiter Forderungs- und Versicherungsmanagement / Prozessvertretung
- 13.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 12.1 herausheben sowie
- 13.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
- Stundenlohn / Stundenentgelt TV-V
- Wochenarbeitszeit: 39 Stunden
- Tarifverträge im öffentlichen Dienst zum Download als pdf
- Weitere Zahlungen nach TV-V:
- Weihnachtsgeld TV-V
- Erschwerniszuschläge
- Leistungszulagen
- Leistungsprämien
- Zeitzuschläge (z.B. Überstunden, Nachtarbeit, Rufbereitschaft)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Jubiläumsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente wird eine betriebliche Altersversorgung ("Betriebsrente") gezahlt.
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