E 14 TV-V
E 14 (auch: EG 14) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V).Der TV-V wird in der Regel für die Arbeitnehmer der Stadtwerke, Gemeindewerke und Kreiswerke und deren weiteren Sparten angewandt. Dazu zählen z.B. technische Werke und Betriebe, Netzgesellschaften, Klärwerke, Bäder, Bauhöfe, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Wasserverbände, Zweckverbände, Abfallbetriebe, Stadtentwässerung und viele mehr.
Der Begriff Arbeitnehmer umfasst die früheren Gruppen der Angestellten und Arbeiter.
Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-V):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 |
5.838 | 6.410 | 6.963 | 7.499 | 8.008 | 8.473 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen, die erheblich über [unter] dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 14 TV-V (m/w/d):
- Bauingenieur der Siedlungswasserwirtschaft als Abteilungsleitung Betrieb Großklärwerk
- Leiter Klärwerksanalytik - Diplom oder Master in Analytischer Chemie oder Verfahrenschemie
- Leiter Verbrauchsmanagement
- Master Fachrichtung Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen
- Volljurist zur Leitung der Rechtsabteilung
- 14.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 13.1 herausheben sowie
- 14.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
- Tarifverträge im öffentlichen Dienst zum Download als pdf
- Stundenlohn / Stundenentgelt TV-V
- Wochenarbeitszeit: 39 Stunden
- Weitere Zahlungen nach TV-V:
- Weihnachtsgeld TV-V
- Erschwerniszuschläge
- Leistungszulagen
- Leistungsprämien
- Zeitzuschläge (z.B. Überstunden, Nachtarbeit, Rufbereitschaft)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Jubiläumsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente wird eine betriebliche Altersversorgung ("Betriebsrente") gezahlt.
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