E 15 TV-V

E 15 (auch: EG 15) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V).

Der TV-V wird in der Regel für die Arbeitnehmer der Stadtwerke, Gemeindewerke und Kreiswerke und deren weiteren Sparten angewandt. Dazu zählen z.B. technische Werke und Betriebe, Netzgesellschaften, Klärwerke, Bäder, Bauhöfe, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Wasserverbände, Zweckverbände, Abfallbetriebe, Stadtentwässerung und viele mehr.

Der Begriff Arbeitnehmer umfasst die früheren Gruppen der Angestellten und Arbeiter.

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-V):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro vom 1.3.2024 - 31.12.2024 für Beschäftigte der Versorgungsbetriebe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
6.240 6.910 7.553 8.151 8.705 9.214

Stufen / Stufenlaufzeit: Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen, die erheblich über [unter] dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 15 TV-V (m/w/d): Eingruppierung E 15 TV-V: Weitere Informationen und Tipps:



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