E 6 TV-V
E 6 (auch: EG 6) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V).Der TV-V wird in der Regel für die Arbeitnehmer der Stadtwerke, Gemeindewerke und Kreiswerke und deren weiteren Sparten angewandt. Dazu zählen z.B. technische Werke und Betriebe, Netzgesellschaften, Klärwerke, Bäder, Bauhöfe, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Wasserverbände, Zweckverbände, Abfallbetriebe, Stadtentwässerung und viele mehr.
Der Begriff Arbeitnehmer umfasst die früheren Gruppen der Angestellten und Arbeiter.
Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-V):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 |
3.471 | 3.668 | 3.846 | 3.971 | 4.043 | 4.105 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen, die erheblich über [unter] dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 6 TV-V (m/w/d):
- Anlagenmechaniker Heizung, Lüftung und Sanitär
- Anlagenmechaniker Rohrsystemtechnik
- Bauzeichner, CAD-Fachkraft – Bau
- Bürokraft für die Auftragsabwicklung
- Elektrofachkraft
- Elektroniker / Elektriker - z.B. der Fachrichtungen Betriebstechnik, Gebäude- und Infrastruktursysteme beziehungsweise Automatisierungstechnik
- Fachkraft für Abwassertechnik als Probenehmer Abwasserentsorgung
- Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
- Geprüfter Netzmonteur
- Handwerksmeister
- Industriemechaniker
- Industriemeister
- Kaufmännischer Angestellter (Industriekaufmann/-frau, Steuerfachangestellter, o.ä.)
- Köchin und Koch
- Laborant
- Meister für Bäderbetriebe
- Metallhandwerker
- Monteur in der Wasserversorgung
- Netzmonteur Strom
- Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung
- Sachbearbeiter Kundencenter
- Sachbearbeiter Submissionsstelle (z.B. Abschluss als Verwaltungsfachangestellter oder kaufmännische Ausbildung)
- Servicetechniker Telekommunikation
- Staatlich geprüfter Techniker (z.B. Fachrichtung Hochbau, Tiefbau, Vermessungstechnik)
- Technischer Assistent
- Werkstoffprüfer
- 6.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5.1, die besonders hochwertige oder besonders vielseitige Tätigkeiten ausüben (Besonders hochwertige Tätigkeiten erfordern hochwertiges fachliches Können sowie besondere Umsicht und Zuverlässigkeit. Besonders vielseitige Tätigkeiten erfordern vielseitiges fachliches Können und breitere Einsetzbarkeit.) sowie
- 6.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordern (Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.) sowie
- 6.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
- Beispiele:
6.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.2 Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.3 Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten
- Tarifverträge im öffentlichen Dienst zum Download als pdf
- Stundenlohn / Stundenentgelt TV-V
- auch als Minijob
- Wochenarbeitszeit: 39 Stunden
- Weitere Zahlungen nach TV-V:
- Weihnachtsgeld TV-V
- Erschwerniszuschläge
- Leistungszulagen
- Leistungsprämien
- Zeitzuschläge (z.B. Überstunden, Nachtarbeit, Rufbereitschaft)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Jubiläumsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente wird eine betriebliche Altersversorgung ("Betriebsrente") gezahlt.
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